Allgemeine Verkaufsbedingungen der IT.Code GmbH
für die  Standardsoftware kasse4all und Hardwarekomponenten

Vertragspartner im Geschäftsverkehr sind Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen und in der jeweils gültigen Fassung. Änderungen der AGB werden dem Käufer schriftlich bekanntgegeben. Entgegenstehende oder anderslautende Bedingungen des Käufers gelten nicht und verpflichten die IT.Code GmbH nicht, es sei denn, IT.Code stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu. Selbst wenn IT.Code Aufträge bei Kenntnis derartiger Bedingungen ausführt, stellt dies kein Einverständnis mit diesen Bedingungen dar.
Bei ständiger Geschäftsbeziehung gelten diese Allgemeinen Verkaufsbedingungenen auch für nachfolgende Aufträge, Nachbestellungen, mündliche Bestellungen etc. ohne dass es eines erneuten Hinweises auf sie bedarf.
Mit seiner Bestellung erklärt der Käufer seine verbindliche Zusage, dass er die bestellte Software oder das Produkt erwerben möchte.
I. Verkaufsbedingungen der IT.Code GmbH für Software - kasse4all
§ 1 Vertragsgegenstand für Software
(1) Der Käufer erwirbt von IT.Code die in der Auftragsbestätigung näher bezeichnete kasse4all Software einschließlich der hierin enthaltenen Datenbestände (nachfolgend die ,,kasse4all Software“), sowie die zugehörige Anwendungsdokumentation (in gedruckter Form oder Digital) (nachfolgend die ,,Anwendungsdokumentation“) in der dort bezeichneten Sprache (zusammen die ,,Vertragsgegenstände“) unter den in diesem Vertrag vereinbarten Nutzungsbedingungen.
(2) Der Quellcode (Source Code) der kasse4all Software ist nicht Teil der Vertragsgegenstände.
(3) Für die Beschaffenheit der von IT.Code gelieferten kasse4all Software ist die bei Versand der Vertragsgegenstände gültige und dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung stehende Leistungsbeschreibung abschließend maßgeblich, die auch in der Anwendungsdokumentation noch einmal beschrieben ist. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der kasse4all Software schuldet IT.Code nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Käufer insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der kasse4all Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung von IT.Code, sowie deren Angestellten oder Vertriebspartner herleiten, es sei denn, IT.Code hat die darüber hinausgehende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt.
(4) Soweit Angestellte von IT.Code vor Vertragsschluss Garantien abgeben, sind diese nur wirksam, wenn sie durch die Geschäftsleitung der IT.Code GmbH schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Nutzungsumfang
(1) IT.Code räumt dem Käufer ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Vertragsgegenständen zur Einzel- oder Mehrplatznutzung ein, jedoch nur für das zwischen den Parteien vereinbarte Bestimmungsland, in dem die Vertragsgegenstände verwendet werden sollen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird das Nutzungsrecht ausschließlich für das Land eingeräumt, in dem der Käufer seinen Geschäftssitz hat. Dieses Nutzungsrecht darf gleichzeitig nur von maximal der Anzahl natürlicher Personen ausgeübt werden, für die der Käufer den Kaufpreis zur Einzel- oder Mehrplatznutzung gem. § 3 entrichtet hat. Im Falle der Mehrnutzung gilt § 3 Ziff. 3.
(2) Der Käufer darf die kasse4all Software nur zu dem Zweck einsetzen, seine internen Geschäftsvorfälle und die von solchen Unternehmen abzuwickeln, die mit ihm i.S. des § 15 AktG verbunden sind (,,Konzernunternehmen“). Insbesondere (i) ein Rechenzentrumsbetrieb für Dritte oder (ii) das vorübergehende Zur-Verfügung-Stellen der kasse4all Software (z.B. als Application Service Providing) für andere als Konzernunternehmen oder (iii) die Nutzung der kasse4all Software zur Schulung von Personen, die nicht Mitarbeiter des Käufers oder seiner Konzernunternehmen sind, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von IT.Code erlaubt. Die gewerbliche Weitervermietung ist generell untersagt.
(3) Vervielfältigungen der kasse4all Software sind nur insoweit zulässig, als dies für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Der Käufer darf von der kasse4all Software Sicherungskopien nach den Regeln der Technik im notwendigen Umfang anfertigen. Sicherungskopien auf beweglichen Datenträgern sind als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk (Lizenzschlüssel) des Originaldatenträgers zu versehen.
Hat der Käufer die kasse4all Software im Wege des Online-Downloads erworben, ist er berechtigt, die kasse4all Software bei Weitergabe auf einen Datenträger mit dem Vermerk des Lizenzschlüssels zu kopieren. Im Übrigen erschöpft sich das Recht von IT.Code an der Online-Kopie in gleicher Weise als hätte der Käufer die kasse4all Software auf Datenträger erhalten.
(4) Der Käufer ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der kasse4all Software i.S. des § 69 c Nr. 2 UrhG nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt. Bevor der Käufer selbst oder durch Dritte Fehler beseitigt, gestattet er IT.Code zwei Versuche, den Fehler zu beseitigen. Dem Käufer stehen an solchen Bearbeitungen eigene Nutzungs- und Verwertungsrechte – über die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte hinaus – nicht zu. IT.Code kann jedoch – gegen angemessene Vergütung – die Einräumung eines ausschließlichen oder nicht ausschließlichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechts mit dem Recht der Unterlizenzvergabe, verlangen.
(5) Der Käufer ist zur Dekompilierung der kasse4all Software nur in den Grenzen des § 69 e UrhG zur Herstellung der Interoperabilität berechtigt und erst, wenn IT.Code nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht die notwendigen Daten und/oder Informationen zur Verfügung gestellt hat, um Interoperabilität mit anderer Hard- und kasse4all Software herzustellen.
(6) Überlässt IT.Code dem Käufer im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege, Ergänzungen (z.B. Patches, Ergänzungen des Bedienerhandbuches) oder eine Neuauflage des Vertragsgegenstandes (z.B. Update, Upgrade), die früher überlassene Vertragsgegenstände (,,Altkasse4all Software“) ersetzt, unterliegen diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung und den Service-/Pflegebedingungen auf der Webseite http://www.kasse4all.de/agb.aspx abrufbar soweit von dem Käufer mit IT.Code vereinbart.
Stellt IT.Code eine Neuauflage des Vertragsgegenstandes zur Verfügung, so erlöschen in Bezug auf die Alt-kasse4all Software die Befugnisse des Käufers nach diesem Vertrag auch ohne ausdrückliches Rückgabeverlangen von IT.Code, sobald der Käufer die neue kasse4all Software produktiv nutzt. IT.Code räumt dem Käufer jedoch eine dreimonatige Übergangsphase ein, in der beide Versionen der Vertragsgegenstände nebeneinander genutzt werden dürfen.
(7) Eine Vervielfältigung oder Umarbeitung der Anwendungsdokumentation ist – vorbehaltlich der Ziff. 3, 4 (soweit die Dokumentation in die kasse4all Software integriert ist) – nicht gestattet.

§ 3 Schutz von kasse4all Software und Anwendungsdokumentation
(1) Soweit nicht dem Käufer nach diesem Vertrag ausdrücklich Rechte eingeräumt sind, stehen alle Rechte an den Vertragsgegenständen (und aller vom Käufer angefertigter Kopien) – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische und gewerbliche Schutzrechte – ausschließlich IT.Code zu. Das gilt auch für Bearbeitungen der Vertragsgegenstände durch IT.Code. Das Eigentum des Käufers an den jeweiligen Datenträgern solcher Kopien bleibt unberührt.
(2) Der Käufer wird die überlassenen Vertragsgegenstände sorgfältig verwahren, um Missbrauch auszuschließen. Er wird Vertragsgegenstände (gleich ob unverändert oder umgearbeitet) Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von IT.Code zugänglich machen. Als Dritte gelten nicht die Angestellten des Käufers sowie sonstige Personen, die sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragsgegenstände beim Käufer aufhalten. § 6 bleibt unberührt.
(3) Dem Käufer ist es nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke, Lizenzschlüssel, Kennzeichen und/oder Kontrollnummern oder -zeichen von IT.Code zu verändern oder zu entfernen. Ändert oder bearbeitet der Käufer die Vertragsgegenstände, sind diese Vermerke und Kennzeichen in die geänderte Fassung des Vertragsgegenstandes zu übernehmen.
(4) Der Käufer führt Buch über die von ihm vertragsgemäß auf Datenträgern hergestellten Kopien von Vertragsgegenständen und deren Verbleib und erteilt IT.Code auf Anfrage hierüber Auskunft und Einsicht.
(5) Gibt der Käufer Datenträger, Speicher oder sonstige Hardware, auf denen Vertragsgegenstände (ganz oder teilweise, unverändert oder umgearbeitet) gespeichert sind, (i) an Dritte ab, ohne dass eine Weitergabe nach § 4 vorliegt oder (ii) gibt er den unmittelbaren Besitz hieran auf, trägt er dafür Sorge, dass vorher die gespeicherten Vertragsgegenstände vollständig und dauerhaft gelöscht werden.

§ 4 Weitergabe
(1) Der Käufer darf die Vertragsgegenstände einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Vertragsgegenstände überlassen. Die vorübergehende oder teilweise entgeltliche Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt, gleich ob die Vertragsgegenstände in körperlicher oder unkörperlicher Form überlassen werden. Das Gleiche gilt bei unentgeltlicher Überlassung.
(2) Die Weitergabe der Vertragsgegenstände bedarf der schriftlichen Zustimmung von IT.Code. Diese erteilt die Zustimmung, wenn (i) der Käufer IT.Code schriftlich versichert, dass er alle Originalkopien der Vertragsgegenstände dem Dritten weitergegeben und alle selbst erstellten Kopien gelöscht hat, und (ii) der Dritte schriftlich sein Einverständnis gegenüber IT.Code mit den hier vereinbarten Nutzungs- und Weitergabe Bedingungen erklärt.
(3) Jede Nutzung der überlassenen Softwareprodukte durch den Käufer über das vereinbarte Maß hinaus gilt als vertragswidrige Handlung. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, die Übernutzung unverzüglich mitzuteilen und mit IT.Code eine Vereinbarung zur Nachlizenzierung (mit angemessener Vergütung) auf Basis der gültigen Preislisten des Vertragshändlers zu treffen.

§ 5 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Käufers
(1) Der Käufer hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der kasse4all Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von IT.Code bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen. (2) Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung für die Vertragsgegenstände liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers.
(3) Der Käufer testet die kasse4all Software vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. Dies gilt auch für kasse4all Software, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege erhält.
(4) Der Käufer beachtet die von IT.Code für die Installation und den Betrieb der kasse4all Software gegebenen Hinweise; er wird sich in regelmäßigen Abständen auf den über das Internet unter www.kasse4all.de zugänglichen Webseiten und/oder durch Informations-E-Mail von IT.Code über aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb berücksichtigen.
(5) Soweit IT.Code über die Bereitstellung der Vertragsgegenstände hinaus weitere Leistungspflichten obliegen, wirkt der Käufer hieran im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt.
(6) Der Käufer gewährt IT.Code zur Fehlersuche und -behebung Zugang zu den Vertragsgegenständen, nach Wahl des Käufers unmittelbar und/oder mittels Datenfernübertragung. IT.Code ist berechtigt zu prüfen, ob die Vertragsgegenstände in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages genutzt werden. Zu diesem Zweck darf IT.Code vom Käufer Auskunft verlangen, insbesondere über Zeitraum und Umfang der Nutzung der Vertragsgegenstände, sowie Einsicht in die Bücher und Schriften, sowie die Hard- und Software des Käufers nehmen. IT.Code ist hierfür zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den Geschäftsräumen des Käufers zu gewähren.
(7) Der Käufer trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die kasse4all Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse).
(8) Soweit der Käufer nicht ausdrücklich vorab darauf hinweist, darf IT.Code davon ausgehen, dass alle Daten des Käufers, mit denen er in Berührung kommen kann, gesichert sind.
(9) Der Käufer trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.

§ 6 Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Käufer übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von IT.Code in der Durchführung dieses Vertrages eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB.

§ 7 Sach- und Rechtsmängel; sonstige Leistungsstörungen; Verjährung
(1) IT.Code leistet nach den Regeln des Kaufrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Vertragsgegenstände gem. § 1 Ziff. 3 und dafür, dass der Nutzung der Vertragsgegenstände im vertraglichen Umfang durch den Käufer keine Rechte Dritter entgegenstehen. Die Gewähr für die Freiheit der Vertragsgegenstände von Rechten Dritter gilt jedoch nur für das zwischen den Parteien vereinbarte Bestimmungsland, in dem die Vertragsgegenstände verwendet werden sollen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die Gewähr für das Land, in dem der Käufer seinen Geschäftssitz hat.
(2) IT.Code leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt IT.Code nach Wahl dem Käufer einen neuen, mangelfreien kasse4all Softwarestand oder beseitigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn IT.Code dem Käufer zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Bei Rechtsmängeln leistet IT.Code zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft sich IT.Code nach Wahl dem Käufer eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an den gelieferten Vertragsgegenständen oder an ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Vertragsgegenständen. IT.Code ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, einen neuen kasse4all Softwarestand zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen führt.
(4) Schlagen zwei Versuche der Nacherfüllung fehl, ist der Käufer berechtigt, angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Er hat dabei ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Fehlschlagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
Schlägt die Nachbesserung auch in der Nachfrist fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, außer es liegt ein unerheblicher Mangel vor. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet IT.Code im Rahmen der in § 15 Schadenersatz festgelegten Grenzen. IT.Code kann nach Ablauf einer gem. Satz 1 gesetzten Frist verlangen, dass der Käufer seine aus dem Fristablauf resultierenden Rechte binnen zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung ausübt. Nach Fristablauf geht das Wahlrecht auf IT.Code über.
(5) Erbringt IT.Code Leistungen bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann sie hierfür Vergütung entsprechend ihrer üblichen Sätze verlangen. Das gilt insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar oder nicht IT.Code zuzurechnen ist. Zu vergüten ist außerdem der Mehraufwand auf Seiten von IT.Code, der dadurch entsteht, dass der Käufer seinen Pflichten gem. §§ 5 und 7 nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(6) Behaupten Dritte Ansprüche, die den Käufer hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Käufer IT.Code unverzüglich schriftlich und umfassend. Er ermächtigt IT.Code hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Erwerber verklagt, stimmt er sich mit IT.Code ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit Zustimmung von IT.Code vor.
IT.Code ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Käufer von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen.
(7) Aus sonstigen Pflichtverletzungen von IT.Code kann der Käufer Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber IT.Code schriftlich gerügt und eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die in § 15 Schadenersatz festgelegten Grenzen.
(8) Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Lieferung bzw. Bereitstellung (sowie Benachrichtigung des Käufers hiervon) der Vertragsgegenstände; die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber IT.Code.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von IT.Code, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln i.S. des § 438 Abs. 1 Nr. 1 a BGB, sowie bei Garantien (§ 444 BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
II. Verkaufsbedingungen der IT.Code GmbH für Hardwarekomponenten
§ 8 Vertragsgegenstand Hardware Kauf des Vertragshändlers
(1) Der Käufer erwirbt von IT.Code die in der Auftragsbestätigung bezeichneten Geräte (Hardware) einschließlich der in der Auftragsbestätigung genannten Betriebssoftware (zusammen im Folgenden auch als Produkte bezeichnet). Die Betriebssoftware ist in ausführbarer Form (Objektcode) auf den Geräten installiert. Quellcodes werden nicht mitgeliefert. Die Auftragsbestätigung ist Bestandteil des Vertrages.
(2) Für Hardware und Betriebssystem erhält der Käufer die vom Hersteller vorgesehene und bereitgestellte Dokumentation (Bedienungsanleitung/Benutzerhandbuch).
(3) Der Käufer erhält an der auf der Hardware installierten Betriebssoftware das einfache (nicht ausschließliche) Recht, diese auf Dauer als Bestandteil der in der Auftragsbestätigung bezeichneten Geräte zu nutzen.
(4) Aufstellung, Installation oder Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Sie können auf Anfrage durch IT.Code erbracht werden, bleiben jedoch einer gesonderten Vereinbarung vorbehalten. Auf Wunsch des Käufers kann über weitere Leistungen von IT.Code (Beratung, Einweisung, Schulung) eine eigene Vereinbarung getroffen werden.
(5) Hardware und Betriebssoftware können (Re-)Exportrestriktionen unterliegen. Hierzu sind die vom jeweiligen Hersteller mitgeteilten Exportrestriktionen seitens des Käufers zu beachten.
(6) Der Käufer erwirbt das Eigentum an der Hardware und der mitgelieferten Dokumentation erst bei vollständiger Bezahlung der dafür in Rechnung gestellten Vergütung. Am Betriebssystem erwirbt der Käufer das Nutzungsrecht auf Dauer gegen Einmalentgelt.

§ 9 Pflichten des Käufers
(1) Der Käufer trägt dafür Sorge, dass zum vereinbarten Lieferzeitpunkt die Hardware ordnungsgemäß abgeliefert werden kann.
(2) Der Käufer wird die Vertragshardware nach Erhalt installieren und konfigurieren. Es ist Sache des Käufers, dass die hierfür gemäß den Richtlinien des Herstellers erforderliche Systemumgebung bereit steht. Die Richtlinien des Herstellers sind auf den jeweiligen Produktseiten auf den Webseiten im Internet hinterlegt.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, die Vertragshardware/die vertragsgegenständlichen Produkte unverzüglich nach Anlieferung auf deren ordnungsgemäße Funktion und Vollständigkeit hin (auch hinsichtlich der Dokumentation) zu überprüfen. Etwaige Mängel wird der Käufer IT.Code unverzüglich, möglichst schriftlich und wenn zumutbar in einer für IT.Code nachvollziehbaren Form mitteilen (Untersuchungs- und Rügepflicht). Bei Mängeln, die erst später offensichtlich werden, gelten § 11 (Sach- und Rechtsmängel) Ziff. 3 und § 11 Ziff. 4. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung in Bezug auf den entsprechenden Mangel als genehmigt.
(4) Im Fall etwaiger Mängelrügen durch den Käufer ermöglicht und gewährt dieser IT.Code und dessen Personal unge-
hinderten Zutritt zu den entsprechenden Geräten/Räumen.

§ 10 Sach- und Rechtsmängel
(1) Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Produkte nicht die in § 8 (Vertragsgegenstand) bezeichnete Beschaffenheit aufweisen oder sich nicht zur vertraglich vereinbarten Verwendung eignen. An der Betriebssoftware stehen dem Hersteller als Drittem Urheberrechte zu. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn dem Käufer die für die vertragliche Verwendung erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden konnten.
(2) Dem Käufer stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er die Produkte
> > verändert hat oder
> > durch Dritte verändern ließ oder
> > mit anderen als den gegebenen Produkten verwendet hat,
es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Werden Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen seitens IT.Code in diesen Fällen wesentlich erhöht, so hat der Käufer den entsprechenden Mehraufwand zu vergüten.
(3) Ansprüche wegen Mängeln der Produkte (einschließlich Dokumentation) verjähren, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit oder um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt, in einem Jahr nach Lieferung.
(4) Etwa bekannt werdende und auftretende Mängel sind vom Käufer möglichst in Textform und unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. IT.Code sollten die Mängel vom Käufer in möglichst nachvollziehbarer Weise dokumentiert werden.
(5) Im Fall eines Mangels wird IT.Code innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Maßgabe folgender Regelungen kostenlos nacherfüllen. Die Nacherfüllung kann nach Wahl von IT.Code entweder durch Nachbesserung oder durch Neulieferung der Produkte vorgenommen werden. Der Käufer ist berechtigt, seinerseits eine bestimmte Art der Nacherfüllung zu verlangen, wenn ihm die jeweils andere Form der Nacherfüllung unzumutbar ist. Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann IT.Code nach eigener Wahl die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass IT.Code zugunsten des Käufers ein für die Zwecke dieses Vertrages ausreichendes Nutzungsrecht erwirbt oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Käufern akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändert oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Käufern akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software austauscht, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt oder einen neuen Programmstand liefert, bei dessen vertragsgemäßer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Die Mängelbeseitigung durch IT.Code kann auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Käufer erfolgen. IT.Code trägt die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Etwaigen zusätzlichen Aufwand, der dadurch bei IT.Code entsteht, dass die Produkte vom Käufer an einen anderen Ort als den oben genannten Sitz des Käufers verbracht wurden, trägt der Käufer. Stellt sich heraus, dass die Mängelrüge unberechtigt war, kann IT.Code den ihm entstehenden Aufwand ersetzt verlangen soweit der Käufer zumindest fahrlässig gehandelt hat.
(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl und wurde vom Käufer eine angemessene Frist gesetzt, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Überlassungsvergütung mindern. Die Nacherfüllung gilt nicht schon nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als endgültig fehlgeschlagen, vielmehr steht die Anzahl der Nacherfüllungsversuche IT.Code während der vom Käufer gesetzten Frist frei, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
(7) Die Fristsetzung durch den Käufern ist entbehrlich, wenn diese dem Käufer nicht mehr zumutbar ist, insbesondere, wenn IT.Code die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert hat.
(8) Zusätzlich kann der Käufer, wenn IT.Code ein Verschulden trifft, Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz geltend machen.
(9) Das Recht zum Rücktritt und der Anspruch auf Schadensersatz an Stelle der ganzen Leistung bestehen nur bei erheblichen Mängeln gemäß § 15 Schadenersatz.
(10) Im Fall des berechtigten Rücktritts seitens des Käufers ist IT.Code berechtigt, angemessene Entschädigung für die durch den Käufern gezogene Nutzung der Produkte bis zur Rückabwicklung zu verlangen. Diese Nutzungsentschädigung wird auf Basis einer vierjährigen Gesamtnutzungszeit ermittelt, wobei ein angemessener Abzug für die Beeinträchtigung aufgrund des Mangels, der zum Rücktritt geführt hat, vorgesehen ist.
(11) Hat IT.Code einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt.

§ 11 Garantie
(1) Leistet der Hersteller der Vertragsprodukte eine Garantie, so wird IT.Code diese an den Käufern weitergeben. Garantiebeginn ist das Rechnungsdatum.
(2) Zur Wahrung der Garantieansprüche wird sich der Käufer im Fall des Auftretens von unter die Garantie fallenden Fehlern/Mängel direkt an den Hersteller wenden und dabei die Garantiebestimmungen des Herstellers beachten, insbesondere die Unversehrtheit der Vertragshardware, die Art der Meldung u.Ä.
(3) Im Fall von Ziff. 2 wird in jedem Fall der Käufer auch IT.Code im Hinblick auf die evtl. Geltendmachung von Ansprüchen informieren und ihn über die Handhabung der Garantie durch den Hersteller auf dem Laufenden halten.
(4) IT.Code lässt gegen sich die Garantiebedingungen des Herstellers insofern gelten, als zum einen die Verjährungsfrist für die Haftung wegen Sach- und/oder Rechtsmangels erst mit Kenntnis im Rahmen der Garantiebedingungen beginnt und zum anderen diese Frist durch die Untersuchung, Behebung und Austausch-Handhabung seitens des Herstellers bis zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen gehemmt ist.

 

III. Allgemeine Kaufbedingungen

§ 12 Kaufpreis, Zahlungsbedingungen
(1) Der Kaufpreis ergibt sich aus der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste und mit Auftragsbestätigung durch IT.Code. Der Käufer zahlt IT.Code die in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Vergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle Preise verstehen sich in EUR „ab Werk“ ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Transportversicherung, Aufstellung und Inbetriebsetzung. Auf schriftlichen Wunsch des Käufers ist IT.Code bereit, den Transport der Ware für den Käufer in Auftrag zu geben und auf Kosten des Käufers eine Transportversicherung abzuschließen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) mit Rechnungstellung fällig. Zahlt der Käufer die vereinbarte Vergütung nicht oder nur teilweise, so kommt er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf schriftlicher Vereinbarung.
(4) Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist IT.Code berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % (acht Prozent) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu fordern. Falls IT.Code in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist IT.Code berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, IT.Code nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Ein von IT.Code nicht zu vertretener Untergang des Vertragsgegenstandes nach Gefahrübergang auf den Käufern lässt die Zahlungsverpflichtung des Käufers unberührt.

§ 13 Liefer- und Leistungszeit; Höhere Gewalt
(1) Die kasse4all Software und Produkte werden mangels anderer Absprache in der bei Auslieferung aktuellen Fassung geliefert.
(2) IT.Code bewirkt die Lieferung der Software kasse4all, indem sie nach Ihrer Wahl entweder (i) dem Käufer eine (1) Programmkopie der kasse4all Software auf maschinenlesbarem Datenträger, sowie Exemplare der Anwendungsdokumentation überlässt oder (ii) die kasse4all Software in einem Netz abrufbar bereitstellt und dies dem Auftraggeber mitteilt, sowie ihm Exemplare der Anwendungsdokumentation überlässt. Die Lieferfrist ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
(3) Für die Einhaltung von Lieferterminen und den Gefahrübergang ist bei körperlichem Versand der Zeitpunkt maßgeblich, in der IT.Code kasse4all Software, Produkte und Anwendungsdokumentation dem Transporteur übergibt, ansonsten der Zeitpunkt, in dem die kasse4all Software im Netz abrufbar bereitgestellt ist und dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird. Wird die kasse4all Software oder die Anwendungsdokumentation nach Gefahrübergang beschädigt oder zerstört, liefert IT.Code gegen Erstattung der Kopier- und Versandkosten Ersatz.
(4) Mit Übergabe der Produkte an den von IT.Code bestimmten Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Produkte auf den Käufern über. IT.Code wird auf schriftlichen Wunsch des Käufers eine entsprechende Frachtversicherung auf Kosten des Käufers abschließen.
(5) Solange IT.Code (i) auf die Mitwirkung oder Informationen des Käufers wartet oder (ii) durch Streiks oder Aussperrungen in Drittbetrieben oder im Betrieb von IT.Code (im letzteren Fall jedoch nur, wenn der Arbeitskampf rechtmäßig ist), behördliches Eingreifen, gesetzliche Verbote oder andere unverschuldete Umstände in ihren Leistungen behindert ist (,,höhere Gewalt“), gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung (,,Ausfallzeit“) als verlängert und es liegt für die Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. IT.Code teilt dem Käufer derartige Behinderungen und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mit. Dauert die höhere Gewalt ununterbrochen länger als 3 Monate an, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei.

§ 14 Installation, Schulung, Pflege
(1) Für die Installation der kasse4all Software verweist IT.Code auf die in der Anwendungsdokumentation beschriebenen Installationshinweise, insbesondere auf die Hard- und kasse4all Softwareumgebung, die beim Käufer vorhanden sein muss. Auf Wunsch des Käufers übernimmt IT.Code die Installation der kasse4all Software auf der Basis einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung und der jeweils anwendbaren Preislisten.
(2) Einweisung und Schulung leistet der IT.Code nach gesonderter Vereinbarung auf der Basis der jeweils anwendbaren Preislisten.
(3) Die Parteien schließen zugleich den beigefügten Pflegevertrag über die kasse4all Software. (4) Die Pflege beginnt, soweit der Pflegevertrag nicht Abweichendes bestimmt, mit der Lieferung der Vertragsgegenstände. Mängelansprüche aufgrund des vorliegenden Vertrages werden durch den Pflegevertrag nicht berührt; sie können während des Gewährleistungszeitraumes kostenfrei nach den Bestimmungen dieses Vertrages geltend gemacht werden.

§ 15 Schadensersatz
IT.Code haftet für Produkte auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund entsprechend diesen Bestimmungen:
(1) Die Haftung von IT.Code für Schäden, die von IT.Code oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.
(2) Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einfach fahrlässiger Pflichtverletzung vom Anbieter oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt.
(3) Unbegrenzt der Höhe nach ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Anbieters zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter, wenn keiner der in den Ziff. 2–5 genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(6) Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung ohne Verschulden.
(7) Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von IT.Code als auch auf ein Verschulden des Käufers zurückzuführen, muss sich der Käufer sein Mitverschulden anrechnen lassen.
(8) Der Käufer ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem vom IT.Code verschuldeten Datenverlust haftet IT.Code deshalb der Höhe nach begrenzt auf die Kosten, die bei ordnungsgemäßer Sicherung der Daten durch den Käufer entstanden wären, insbesondere die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Käufer zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.
(9) Geht ein Dritter gegen den Käufer wegen einer Rechtsverletzung vor, wird der Käufer nach Möglichkeit IT.Code Gelegenheit geben, den Kunden freizustellen, sei dies durch Verhandlungen mit dem Dritten und/oder durch Lieferung eines Produkts, das die Rechte des Dritten nicht verletzt.

§ 16 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen (,,Betriebsgeheimnisse“) des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen von IT.Code gehören auch die Vertragsgegenstände und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen.
(2) Der Käufer wird Vertragsgegenstände Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt, über die Rechte von IT.Code an den Vertragsgegenständen und die Pflicht zu ihrer Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung und Nutzung der Informationen nur im Umfang nach Ziff. 1 verpflichten, soweit die betreffenden Personen nicht aus anderen Rechtsgründen zur Geheimhaltung mindestens in vorstehendem Umfang verpflichtet sind.
(3) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, entwickelt worden sind; (v) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich und unterstützt ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen; oder (vi) soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist.
(4) IT.Code hält die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn ihr Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Käufers gewährt wird. IT.Code stellt sicher, dass ihre Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet sie sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. IT.Code bezweckt keine Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag des Käufers. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen von IT.Code. Die personenbezogenen Daten werden von IT.Code in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

§ 17 Ende des Nutzungsrechts an den Vertragsgegenständen
In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung (z.B. durch Rücktritt, Nachlieferung) gibt der Käufer alle Lieferungen der Vertragsgegenstände unverzüglich heraus und löscht sämtliche Kopien, soweit er nicht gesetzlich zu längerer Aufbewahrung verpflichtet ist. § 2 Ziff. 6 bleibt unberührt. Die Erledigung versichert er schriftlich gegenüber IT.Code.

§ 18 Eigentumssicherung
(1) IT.Code behält sich das Eigentum an den ihr gelieferten überlassenen Datenträgern sowie ggf. in druckschriftlicher Form überlassenen Benutzerdokumentation und Hardware (Gegenstände) bis zum Eingang aller Zahlungen aus den Verträgen mit dem Käufer vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist IT.Code berechtigt, die Gegenstände zurückzunehmen. In der Zurücknahme durch IT.Code liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, IT.Code hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch IT.Code liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. IT.Code ist nach Rücknahme zur Verwertung des Vertragsgegenstandes befugt. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, die von IT.Code gelieferten Gegenstände pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten durchführen.
(3) Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer IT.Code unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, IT.Code die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.
(4) IT.Code verpflichtet sich, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt IT.Code.
(5) Die von IT.CODE gelieferte Software ist aus Lizenzgründen geschützt und bedingt zwingend die gegenseitige Vertragserfüllung. Nach verzugsfreier Vertragserfüllung erfolgt eine Freischaltung der Lizenz über einen Freischaltcode, der von IT.CODE mitgeteilt werden kann. Dienstleistungen und Software Service werden ausschließlich bei gegenseitiger Vertragserfüllung aller bestehenden Verträge erbracht.

§ 19 Sicherung des Käufers im Insolvenzfall
Auf Wunsch und auf Kosten des Käufers schließt IT.Code zugunsten des Käufers eine Hinterlegungsvereinbarung ab und hinterlegt die jeweilige Version des Quellcodes, die vom Käufer unter diesem Vertrag genutzt werden darf.

§ 20 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Gegen Forderungen von IT.Code kann der Käufer nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als die Gegenforderung, auf die er das Zurückbehaltungsrecht stützt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 21 Schlussvorschriften
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von IT.Code. Klagt IT.Code, ist IT.Code auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Käufers zu wählen. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unberührt.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Alle Erklärungen der Parteien bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß. 

IT.CODE GmbH | BOGENSTRASSE 10 | 70569 STUTTGART | 06.11.2015